Die Parteien haben sich in einem Vergleich geeinigt. Für den Betrieb der "Prättigauer Werke" der RE wird Wasser aus dem Davosersee ins Prättigau übergeleitet. Die RE hatte deshalb Konzessionen bei den Landwassertal-Gemeinden Wiesen, Filisur, Schmitten, Alvaneu, Surava und Tiefencastel erworben. Rekurs gegen Regierungsbeschluss Ende Dezember 2004 genehmigte die Bündner Regierung sämtliche Konzessionen für den neuen achtzigjährigen Weiterbetrieb der "Prättigauer Werke". Gegen diesen Beschluss rekurrierten sieben Gemeinden unterhalb von Tiefencastel ans Verwaltungsgericht. Sie verlangten, dass auch sie zum Kreis der Konzessionsgemeinden zu zählen und somit zu entschädigen seien. Vergleich zustande gekommen In Verhandlungen hat sich die RE nun mit den rekursführenden Gemeinden auf eine Entschädigung von CHF 700'000.-- für die gesamte achtzigjährige Dauer des Weiterbetriebs der "Prättigauer Werke" geeinigt. Im Gegenzuge verzichten die Gemeinden auf die Weiterführung des Rekursverfahrens. Damit können die neuen Konzessionen in Kraft treten.
Auszahlung der Heimfallverzichtsentschädigung noch vor Weihnachten Mit diesem Inkrafttreten der Konzessionen wird der Weg frei für die Zahlung des Baranteils an der Heimfallverzichts-Entschädigung von 65 Millionen Franken an die Prättigauer Konzessionsgemeinden, an Davos und an den Kanton. Zuvor muss der Verwaltungsrat der RE den Konzessionen aber noch formell zustimmen. Die nächste VR-Sitzung findet am 7. Dezember 2005 statt. Die Auszahlung wird somit noch vor Weihnachten erfolgen können.
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