Gemäss der geltenden Fassung der Statuten von Oerlikon ist ein Aktionär, der mehr als 33 1/3 Prozent der Aktien der Gesellschaft erwirbt, nicht verpflichtet, den übrigen Aktionären der Gesellschaft ein öffentliches Übernahmenangebot nach Massgabe der Bestimmungen des schweizerischen Börsengesetzes zu unterbreiten (Opting-Out-Klausel). Der Verwaltungsrat vertritt die Ansicht, dass ein Opting Out den modernen Standards der Corporate Governance nicht mehr entspricht und schlägt deshalb vor, diese statuarische Bestimmung aufzuheben. Bei der Zustimmung zum Antrag des Verwaltungsrats müsste jeder Aktionär, der nach Inkrafttreten der statuarischen Änderung mehr als 33 1/3 Prozent der Aktien der Gesellschaft erwirbt, den übrigen Aktionären ein öffentliches Übernahmeangebot unterbreiten. Dadurch wird die Gleichbehandlung aller Aktionäre gewährleistet, insbesondere die von Kleinaktionären.
Oerlikon ist ein globales Innovationskraftzentrum für Oberflächentechnik, Polymerverarbeitung und additive Fertigung. Unsere Lösungen und umfassenden Dienstleistungen verbessern und maximieren zusammen mit unseren fortschrittlichen Werkstoffen die Leistung, Funktion, das Design und die Nachhaltigkeit der Produkte und Fertigungsprozesse unserer Kunden und deren Kunden in Schlüsselindustrien. Mit mehr als 12 600 Mitarbeitenden an 207 Standorten in 38 Ländern erwirtschaftete die Gruppe im Jahr 2023 einen Umsatz von 2,6 Milliarden CHF und engagiert sich weiterhin für die industrielle Transformation für eine nachhaltige Zukunft.
OC Oerlikon Management AG, Pfäffikon (Firmenporträt) | |
Artikel 'VR beantragt Aufhebung der „Opting-Out“-Klausel für Oerlikon...' auf Swiss-Press.com |
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