Damals war die Deutsche Post von der Kommission zur Rückzahlung angeblicher Beihilfen plus Zinsen in Höhe von 907 Millionen Euro verpflichtet worden. Dagegen hatte das Unternehmen im selben Jahr Klage eingereicht.
Die Deutsche Post sieht sich nun in ihrer Rechtsauffassung bestätigt; mit dem Eingang des Geldes wird in den nächsten Wochen gerechnet. Abhängig von der Klärung weiterer Fragen rund um das Cash-Management des Unternehmens sollten die Mittel vorzugsweise für eine Auszahlung an die Aktionäre vorgesehen werden.
Eine unzulässige Quersubventionierung fand nicht statt Im Juni 2002 hatte die Kommission entschieden, dass die Deutsche Post in den Jahren 1994 bis 1998 eine Kostenunterdeckung im Wettbewerbsbereich Geschäftskundenpakete durch eine unzulässige Quersubventionierung aus staatlichen Beihilfen zur Finanzierung des Universaldienstes ausgeglichen habe.
Die Deutsche Post hat dies immer bestritten, zumal in einem wenige Monate zuvor abgeschlossen Wettbewerbsverfahren der Kommission eine Quersubventionierung verneint worden war. Gegen die Beihilfeentscheidung der Kommission hatte die Deutsche Post im September 2002 vor dem zuständigen Europäischen Gericht Erster Instanz geklagt.
Dennoch musste die Deutsche Post Anfang 2003 als Folge der Kommissionsentscheidung 572 Millionen Euro festgestellte Beihilfe plus 335 Millionen Euro Zinsen an die Bundesrepublik Deutschland zahlen. Dieser Betrag plus weiterer angefallener Zinsen wird nunmehr vom Bund an die Deutsche Post zurückgezahlt.
Mit der gebündelten Logistik-Kompetenz ihrer Marken Deutsche Post, DHL und Postbank bietet die Gruppe integrierte Dienstleistungen und maßgeschneiderte, kundenbezogene Lösungen für das Management und den Transport von Waren, Informationen und Zahlungsströmen.
Deutsche Post World Net beschäftigt rund 500.000 Mitarbeiter in über 220 Ländern und Territorien und ist damit einer der größten Arbeitgeber weltweit.
DHL Express (Schweiz) AG (Firmenporträt) | |
Artikel 'Europäisches Gericht spricht Deutscher Post eine Milliarde Euro Rückzahlung zu...' auf Swiss-Press.com |
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