Die Sicherheit von Aufzügen wird durch europäische, technische Normen geregelt (EN 81). Der Bund hat 1999 diese Normen für neu installierte und umgebaute Aufzüge für verbindlich erklärt, die Frage nach der Verbesserung der Sicherheit bestehender Aufzüge hat er hingegen nicht geregelt. Diese Kompetenz liegt demzufolge bei den Kantonen.
r ältere Aufzüge gilt in der EU seit einigen Jahren die SNEL, die Safety Norm for Existing Lifts (EN 81-80). Hauptziel der SNEL ist es, existierende Aufzüge innerhalb nützlicher Frist an die heutigen Sicherheitsstandards anzupassen. Auch die Schweiz will damit das Gefahrenpotenzial in alten Aufzügen reduzieren. Seit dem 1. Juli 2004 ist die SNEL darum als SIA-Norm 370.080 in Kraft.
Bis heute haben Genf und Zürich in Anlehnung an die SNEL-Norm (Safety Norm for Existing Lifts, EN 81-80) ihre Gesetze angepasst. Gestützt auf diese Norm hat 2008 der Kanton Zürich die ESBA-Richtlinien in Kraft gesetzt. Diese Richtlinien zur «Erhöhung der Sicherheit an bestehenden Aufzügen im Rahmen der besonderen Bauverordnung I» verlangen innerhalb einer vorgeschriebenen Frist die Nachrüstung von sieben Punkten bei Aufzügen, die vor dem 1. August 2001 eingebaut wurden.
Am 19. Juni 2009 hat der Grosse Rat des Kantons Freibourg grossmehrheitlich ein Postulat von François Roubaty überwiesen, das eine Studie über den Sicherheitszustand bestehender Aufzüge im Kanton verlangt. Die Friburger Regierung hat diese Studie zwischenzeitlich durchgeführt und kommt dabei zu folgenden Ergebnissen: 2900 von 6000 Aufzügen entsprechen nicht den SNEL-Normen: 2600 haben eine ungenügende Notrufeinrichtung, 1100 fehlende Kabinentüren, 1200 eine ungenügende Anhaltegenauigkeit. Die beiden letzteren Mängel verursachen gemäss Antwort der Freiburger Regierung die meisten Unfälle.
Die Freiburger Regierung wird nun im Rahmen einer allgemeinen Revision des Feuerpolizei- Gesetzes eine Bestimmung ausarbeiten, die die Verbesserung der Sicherheit der bestehenden Aufzüge vorschreibt. Im Freiburger Recht wird die Sicherheit von Aufzügen nicht im allgemeinen Baurecht geregelt, sondern in der Gesetzgebung über die Feuerpolizei. Bei der Bestimmung der konkret zu ergreifenden Verbesserungsmassnahmen will man sich auf die Zürcher ESBA-Richtlinien stützen.
Medienkontakt:
Schindler Aufzüge AG
Ebikon
Zugerstrasse 13
6030 Ebikon
T.: +41 41 445 31 31
F.: +41 41 445 39 11
E.: info@ch.schindler.com
Die Nummer 1 in der Schweiz wenn es um Lift und Rolltreppe geht. Schindler Produkte und Lösungen sind vielseitig, innovativ, hochwertig und einzigartig.
Die Schindler Aufzüge AG (Schweiz) ist eine Tochtergesellschaft des in allen fünf Kontinenten aktiven Schindler Konzerns.
Schindler Aufzüge AG ist Marktleader im schweizerischen Aufzugs- und Fahrtreppengeschäft aufgrund excellenter Branchenerfahrung und dem festen Willen, dem Kunden rund um die Uhr vorbildlich und zuverlässig zu dienen.
Schindler Aufzüge AG (Firmenporträt) | |
Artikel 'Kanton Fribourg arbeitet Aufzugs-Gesetz aus...' auf Swiss-Press.com |
Sicherheit bei Beschaffungen des Bundes: SEPOS zeigt Massnahmen auf
Staatssekretariat für Sicherheitspolitik SEPOS, 01.05.2025 Portal Helpnews.ch, 01.05.2025214 Firmengründungen am 01.05.2025 – Aktuelle Publikationen im Schweizer Handelsamtsblatt (SHAB)
Portal Helpnews.ch, 01.05.2025
19:02 Uhr
Brienz GR: Umsiedlung wahrscheinlicher – Besuchszeiten verlängert »
16:31 Uhr
Eine jurassische Erfolgsgeschichte: Wie der Tête de Moine vom ... »
13:51 Uhr
Warren Buffett lädt zum «Woodstock der Kapitalisten» – und zu ... »
A. Vogel Bio Herbamare 3x10g
CHF 4.35
Coop
A. Vogel Bio Kelpamare
CHF 4.85
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz
CHF 4.75
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz
CHF 3.40
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz
CHF 14.90
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz Spicy
CHF 6.45
Coop
Aktueller Jackpot: CHF 2'019'554